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Unser "Förderverein"

Träger von Haus Nikolaus ist der Förderverein Haus Nikolaus in der Pfarrei St. Nikolaus Köln-Sülz e.V. Er wurde nach der Erstellung einer Vereinssatzung am 11.1.1977 im Pfarramt von St. Nikolaus gegründet.

Die Gründungsmitglieder sind: Pfarrer Rochus Witton, Karl Pal, Friedrich Lessenich, Georg Wiese, Joachim Goebel, Helmut Brücken, Hans Manhardt, Herrmann Liever, Albert Müller, Lutz Hempel, Hans Heinz Kaltwasser, Werner Spreier, Martin Frysch.

Der Verein wurde am 13. April 1977 unter 43 VR 7396 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen

Alle drei Jahre erfolgte bislang vom Finanzamt Köln-Süd unter der Steuernummer: 219/5882/0989 rückwirkend ein Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer nach der Vorlage vom Bilanzen und Protokollen der Mitgliederversammlungen. Voraussetzung ist die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke.

Gründe für unsere Berechtigung Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen sind: "Die Körperschaft fördert kirchliche Zwecke. Sie fördert außerdem folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: - Förderung der Jugend- und Altenhilfe - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe.

Wenn Sie Haus Nikolaus und unsere Ziele unterstützen möchten, sind Sie gern als Mitglied in unserem Verein willkommen. Rufen Sie uns an (0221-9417925) oder schicken Sie uns eine Mail (Klaus Brüne-Frehmann <klaus-bruene@frehmann-koeln.de>)

Auszüge aus unserer Satzung:

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§ 1
1 Der Verein führt den Namen: Förderverein "Haus Nikolaus" in der Pfarrei St. Nikolaus Köln-Sülz.

2 Er hat seinen Sitz in Köln.

§ 2
Gemeinnützigkeit und Vereinszweck

1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Er dient ausschließlich kirchlichen Zwecken.

2 Zweck des Vereins im einzelnen:

2.1 Erwerb, Ausbau, Unterhaltung und Verwaltung eines Gemeindehauses als Begegnungsstätte außerhalb Kölns für die Pfarrei St. Nikolaus in Köln-Sülz. Dieses Haus soll folgenden Zwecken dienen:

a. Durchführung von Exerzitien,
b. Durchführung von Besinnungstagen,
c. Durchführung von Bildungsseminaren,
d. Durchführung von Werkwochen,
e. Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten,
f. Durchführung von Familienfreizeiten,
g. Durchführung von Seniorenfreizeiten,
h. Tagungen der verschiedenen Körperschaften der Pfarrei,
i. ökumenische Veranstaltungen.

Nur für die o.g. Zwecke kann das Haus auch anderen außerhalb der Pfarrei vermietet werden.

2.2 Beschaffung und Sicherung von Geldmitteln für die unter § 2 Abs. 2.1 genannten Zwecke.

3 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5 Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.

6 Zur Förderung der Vereinszwecke kann sich der Verein mit anderen Vereinen gleicher Zwecksetzung zusammen- oder bestehenden derartigen Verbänden anschließen, sofern die Mitgliederversammlung dies beschließt.

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§ 4
Vereinsämter

1 Die Vereinsämter sind ehrenamtlich.

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§ 5
Mitglieder

Der Verein besteht ausschließlich aus ordentlichen Mitgliedern.

§ 6
1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

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§ 10
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2 Die Höhe und der Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags setzt die Mitgliederversammlung fest.

(Unser Mitgliedsbeitrag ist extrem gering, zumal gemessen an dem Vermögen über das die Mitglieder mitbestimmen können: Einzelpersonen zahlen 20,00 EURO und Familien zahlen 25,00 EURO jährlich.

Wichtiger als der finanzielle Aspekt ist der Mitgliederversammlung und dem Vorstand aber die Mitgestaltung der pastoralen und ethischen Ziele des Vereins und die Pflege des "Geistes" von Haus Nikolaus.)
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§ 13
Die Organe des Vereins sind:

a. Der Vorstand,

b. die Mitgliederversammlung.

§ 14
1 Der Vorstand besteht aus Mitgliedern des Vereins und setzt sich wie folgt zusammen:

a. Dem 1. und 2. Vorsitzenden,

b. dem 1. und 2. Kassierer,

c. dem Schriftführer,

d. 4 Beisitzern.

2 Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die ordentliche Mitgliederversammlung in schriftlicher und geheimer Abstimmung.

3 Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

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§ 20
Ordentliche Mitgliederversammlung

1 Die Mitgliederversammlung besteht aus den Anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.

2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden.

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§ 23
Kassenprüfer

Die Kontrolle der Rechnungsführung obliegt den von der Mitgliederversammlung dazu bestellten zwei Kassenprüfern. Diese geben dem Vorstand Kenntnis von dem jeweiligen Ergebnis ihrer Prüfungen und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.